Allgemeine Teilnahmebedingungen

Bitte haltet euch an folgende Regeln, um nicht von den Ausfahrten ausgeschlossen zu werden.


Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten während aller Veranstaltungen der IG KulturSchock Stuttgart. Zusätzliche Teilnahmebedingungen, Voraussetzungen oder Regeln, die vor oder während der Veranstaltungen von den Veranstaltern bekanntgegeben werden, sind ebenfalls zu befolgen. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung werden diese ATB ausnahmslos akzeptiert.
1. Ablauf der Ausfahrten
1.1 Routenvorschläge
Routen für kommende Ausfahren dürfen jederzeit Vorgeschlagen werden. Dies kann in Form einer kompletten Route geschehen, jedoch können auch schöne Streckenabschnitte, Ziele, Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungen, zu denen man gemeinsam fahren kann, vorgeschlagen werden. Folgende Möglichkeiten für Vorschläge werden angeboten:
1.1.1 Als Nachricht über die Facebook-Seite "KulturSchock Stuttgart"
1.1.2 Als Beitrag in der Facebook-Gruppe "KulturSchock Stuttgart - Ausfahrten in Stuttgart und Umgebung"
1.1.3 Über das Google-Formular
1.1.4 per Mail an kulturschockstuttgart@gmx.de
1.1.5 in der Whatsapp-Gruppe KulturSchock
1.2 Bekanntgabe der Veranstaltungen
Veranstaltungen werden ausschließlich über die Facebook-Seite "KulturSchock Stuttgart", die Website, die offizielle Whatsapp-Gruppe und den Google-Kalender bekanntgegeben. Die Facebook-Seite ist auch ohne Facebook-Account öffentlich zugänglich. Wenn möglich bitte in der Facebook-Veranstaltung eintragen bzw. die Teilnahme über Whatsapp/Mail anmelden, damit wir einen groben Überblick haben, auf wen wir noch warten müssen.
1.3 Planung
Sobald die Tour geplant ist, wird diese bei GPSies unter diesem Link hochgeladen. Dort kann man sich Dateien in unterschiedlichen Formaten als Route fürs Navi herunterladen. Es ist auch möglich, die Route mithilfe einer Offlinekarte auf dem Smartphone abzuspielen.
Offlinekarten gibt es hier: c:geo
Geeignete Apps zum Abspielen der Route für Android: Locus Map
und Apple: MotoMappers
Wir bitten um Sicherstellung zumindest einer Variante der Navigation pro Fahrzeug.
1.4 Treffpunkt und Abfahrt
Der Treffpunkt wird in der Facebook-Veranstaltung inkl. Zeit bekanntgegeben. Abfahrt ist spätestens 30 Minuten nach abgemachter Zeit, falls vorher schon alle angemeldeten Teilnehmer anwesend sind, wird auch vorher schon abgefahren. Daher bitte Verspätungen rechtzeitig melden.
1.5 Route
Meist wählen wir die Route so, dass schöne Streckenabschnitte über die Landstraße den größten Anteil ausmachen. Autobahnen und Städte werden gemieden. Zielpunkte sind meist Kulturgüter in Form von Schlössern, Höhlen oder sonstigen Sehenswürdigkeiten, teilweise auch Veranstaltungen wie Bergrennen oder Ähnliches.
1.6 Nahrungsaufnahme
In der Regel wird nach oder während der Tour auf der Strecke ein Gastronomiebetrieb bestimmt, bei dem wir einkehren, etwas essen und uns unterhalten können. Dennoch wird darum gebeten, bei Bedarf Selbstverpflegung für unterwegs mitzunehmen, da die Einkehr meist erst ab 17 Uhr stattfindet.
2. Beachtung der StVO
Während der gesamten Ausfahrt und ohne Ausnahme werden die Verkehrsregeln beachtet und die StVO berücksichtigt. Vom Veranstalter wird bei Nichtbeachtung jeglicher Art keinerlei Haftung übernommen, jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich. Insbesondere gelten folgende Regeln:
2.1 Es wird keine Aufmerksamkeit erregt durch Burnouts, Drifts, Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Fahrmanöver usw.
2.2 Es wird ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten (vor Allem außerorts und in Kurven), so dass keine Auffahrunfälle oder Steinschlagschäden entstehen, falls sich jemand verbremst. In Gefahrensituationen ist somit ein ausreichender Puffer als Auslaufzone gegeben.
2.3 Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers muss verkehrstauglich sein und eine gültige Straßenzulassung vorweisen. Dies ist vom Teilnehmer sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung wird von der IG KulturSchock Stuttgart keine Haftung übernommen.
3. Rücksicht
Während einer Ausfahrt wird Rücksicht auf die langsameren Fahrzeuge genommen. Falls ein Fahrzeug nicht hinterher kommt (Ampel, Panne, sonstige Behinderungen), wird in Ortschaften an der nächsten Haltemöglichkeit, auf Landstraßen entweder in der Nähe der nächsten Kreuzung oder am Straßenrand gewartet.
3.1 Vorgehen mit Funkgeräten
Wir versuchen immer so viele Funkgeräte wie möglich zu organisieren. So kann das Fehlen eines Fahrzeugs direkt an den Führenden gemeldet werden.
3.2 Vorgehen ohne Funkgeräte
Sobald ein Fahrer feststellt, dass sein Hintermann fehlt, bleibt dieser an der nächstmöglichen Stelle stehen. Die so entstehende Kettenreaktion meldet Stück für Stück bis an die Spitze, dass gewartet werden muss.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist grundsätzlich jeder, der diese ATB akzeptiert. Eine weitere Voraussetzung ist hauptsächlich der Spaß daran, sein Fahrzeug zu bewegen, statt nur daneben zu stehen. Die Teilnahmeberechtigung erfordert dennoch ein paar zwischenmenschliche Voraussetzungen:
4.1 Niemand wird diskriminiert, sei es aufgrund seines Fahrzeugs oder aus sonstigen Gründen.
4.2 Jeder versucht bestmöglich mit den anderen Teilnehmern auszukommen. Die Veranstaltungen dienen primär dem Spaß und davon sollte jeder etwas haben, Falls es Personen gibt, mit denen man absolut nicht auskommt, gibt es immer genug andere Teilnehmer, mit denen man sich unterhalten kann.
4.3 Falls ein Funkgerät (möglichst mehrkanalig) vorhanden ist, bitte mitbringen. Das erleichtert die Koordination untereinander. Außerdem ist diese Art der Kommunikation sichererer, schneller und unkomplizierter als mit Mobiltelefonen.
5. Ausschluss von Teilnehmern
5.1 In extremen Fällen der Nichtbeachtung der ATB können Teilnehmer während der Veranstaltung von dieser ausgeschlossen werden. Dem Ausschluss ist Folge zu leisten. Nach einem Ausschluss ist die Veranstaltung für diesen Teilnehmer beendet und dies muss akzeptiert werden. Bei Nichtbeachtung kann es zu rechtlichen Folgen (bspw. in Form einer Anzeige) kommen.
5.2 Bei gravierenden Vorfällen können Teilnehmer auch von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. "Fahrer/innen" verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung selbstverständlich für beide Geschlechter.
Stand: 19.12.2019